Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartments am Prinzenplatz
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für: Beherbergungsverträge, sowie der damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Vertragsabschluss
Wird ein Apartment bestellt und durch den Betreiber zugesagt, so ist ein Vertrag zustande gekommen. Wir erwarten von Ihnen eine schriftliche Bestellung, die wir Ihnen dann auch umgehend schriftlich bestätigen. Grundsätzlich ist die Schriftform nicht erforderlich; eine telefonische Bestellung und eine Zusage würden für das Zustandekommen des Vertrages ausreichen.
3. Options- und Kontingent-Reservierungen
Reservierungen von Leistungen, die zunächst nur das Apartment binden, wandeln sich in eine feste Buchung um, wenn der Kunde nicht innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist seinen Rücktritt von der Reservierung erklärt. Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt spätestens 1 Monat vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich dem Betreiber erklärt werden.
4. Leistungen
Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Besteller bestellten und vom Betreiber zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Besteller ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Betreibers zu zahlen und Auslagen des Betreibers an Dritte zu ersetzen. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Bestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als 6 Monate, so ist der Betreiber berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Bezug des Apartments nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Rückgabe hat bis 11:30 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Reservierte Apartments müssen bis 19:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann der Betreiber das Apartment anderweitig abgeben. So entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments oder Räume. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Betreiber verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
5. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich vor Ort bei Abreise im Objekt. Rechnungen können nur bei vorliegender schriftlicher Kostenübernahmebestätigung durch Ihre Firma zugeschickt werden. Die zugesandten Rechnungen des Betreibers sind binnen 10 Tage ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Eckzinssatz der EZB zu berechnen, sowie die Daten an Dritte weiterzugeben. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Werden die vom Betreiber erbetenen Vorauszahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet, so entbindet dies den Betreiber unmittelbar von der getroffenen Vereinbarung. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
6. Rücktritt des Bestellers
Ein Rücktritt des Bestellers von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Gast haftet, wenn er die bestellte Leistung nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 552 BGB).
Es werden folgende Stornierungskosten vereinbart:
- 59. bis 30. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin: 20 % des vereinbarten Preises
- 29. bis 14. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin: 40 % des vereinbarten Preises
- 13. bis 7. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin: 60 % des vereinbarten Preises
- 6. bis 0. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin: 80 % des vereinbarten Preises
Die oben angegebene Staffelung gilt für die Vermietung von Apartments und Veranstaltungsräumen. Von der gastronomisch vereinbarten Leistung berechnen wir 60 % des vereinbarten Preises. Bei einem Rücktritt 60 Tage oder mehr vor Beginn des Leistungszeitraumes sind nur in besonderen Fällen (Messen, Großveranstaltungen) Stornierungskosten zu leisten. Bei Kleingruppen bis 5 Personen werden bis 5 Tage vor Ankunft keine Stornogebühren berechnet. Bei Individualgästen, Einzelreservierungen, werden bis 24 Stunden vor Anreise keine Stornogebühren berechnet.
7. Rücktritt des Betreibers
Der Betreiber ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. über die Identität des Bestellers oder den Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.
8. Eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum 100fachen des Nettozimmerpreises, höchstens 3.000 €. Für Geld oder Wertgegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung. Sofern diese im Tresor des Betreibers deponiert werden, gilt die Haftungsgrenze der Versicherung. Soweit der Gast einen Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet der Betreiber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
Weckaufträge werden vom Betreiber mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, auch wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Betreiber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, auch wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Der Betreiber verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.
9. Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kamp-Lintfort.
